Bahn verspätet? Bis zu 50 % des Fahrpreises zurück
Dein Zug kam mit erheblicher Verspätung am Ziel an? Nach den EU-Fahrgastrechten steht dir ab einer Stunde Verspätung ein Teil des Fahrpreises zu – egal, ob die Bahn etwas dafür konnte.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Erstattung fordern →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Verspätung bestätigen lassen
Lass dir die Verspätung am Bahnhof bestätigen oder dokumentiere sie (App-Screenshot, Foto der Anzeigetafel).
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2. Fahrgastrechte-Formular ausfüllen
Reiche das Fahrgastrechte-Formular mit Ticket und Verspätungsnachweis ein – am Schalter, per Post oder online.
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3. Frist beachten
Stelle den Antrag zeitnah. Lehnt der Verkehrsbetrieb ab, kannst du dich an die Schlichtungsstelle (söp) wenden.
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4. Folgekosten prüfen
Bei sehr später Ankunft können zusätzlich Taxi-/Übernachtungskosten in bestimmten Grenzen erstattungsfähig sein.
Häufige Fragen
Ab wann bekomme ich Geld zurück?
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof: 25 % des Fahrpreises. Ab 120 Minuten: 50 %. Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftsverspätung, nicht die Abfahrt.
Bekomme ich auch bei höherer Gewalt etwas?
Die Entschädigung wegen Verspätung gilt grundsätzlich unabhängig vom Grund. Bestimmte Zusatzleistungen (z. B. Hotel) können bei außergewöhnlichen Umständen eingeschränkt sein – die Grundentschädigung bleibt aber meist bestehen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.