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Bahn verspätet? Bis zu 50 % des Fahrpreises zurück

Dein Zug kam mit erheblicher Verspätung am Ziel an? Nach den EU-Fahrgastrechten steht dir ab einer Stunde Verspätung ein Teil des Fahrpreises zu – egal, ob die Bahn etwas dafür konnte.

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Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel gibt es 25 %, ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises zurück (EU-Fahrgastrechte).
Der Anspruch besteht unabhängig vom Grund der Verspätung. Bei Fernverkehr greifen die Regeln zuverlässig; im Nahverkehr gelten teils zusätzliche/abweichende Regelungen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verspätung bestätigen lassen

    Lass dir die Verspätung am Bahnhof bestätigen oder dokumentiere sie (App-Screenshot, Foto der Anzeigetafel).

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    2. Fahrgastrechte-Formular ausfüllen

    Reiche das Fahrgastrechte-Formular mit Ticket und Verspätungsnachweis ein – am Schalter, per Post oder online.

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    3. Frist beachten

    Stelle den Antrag zeitnah. Lehnt der Verkehrsbetrieb ab, kannst du dich an die Schlichtungsstelle (söp) wenden.

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    4. Folgekosten prüfen

    Bei sehr später Ankunft können zusätzlich Taxi-/Übernachtungskosten in bestimmten Grenzen erstattungsfähig sein.

Häufige Fragen

Ab wann bekomme ich Geld zurück?

Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof: 25 % des Fahrpreises. Ab 120 Minuten: 50 %. Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftsverspätung, nicht die Abfahrt.

Bekomme ich auch bei höherer Gewalt etwas?

Die Entschädigung wegen Verspätung gilt grundsätzlich unabhängig vom Grund. Bestimmte Zusatzleistungen (z. B. Hotel) können bei außergewöhnlichen Umständen eingeschränkt sein – die Grundentschädigung bleibt aber meist bestehen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.