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Scheidung im Ausland in Deutschland anerkennen lassen

Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch. Damit du hier als geschieden giltst und etwa erneut heiraten kannst, ist je nach Herkunftsland ein Anerkennungsverfahren nötig. Für EU-Scheidungen gelten Erleichterungen.

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Ausländische Scheidungsentscheidungen müssen in Deutschland in der Regel förmlich anerkannt werden; zuständig ist die jeweilige Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG). Erst danach wird die Scheidung hier wirksam.
Scheidungen innerhalb der EU (außer Dänemark) werden meist ohne besonderes Anerkennungsverfahren anerkannt. Außerhalb der EU ist das Verfahren bei der Landesjustizverwaltung erforderlich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Land klären

    Prüfe, ob die Scheidung in der EU oder außerhalb ausgesprochen wurde.

  2. 2

    2. Unterlagen besorgen

    Beschaffe das Scheidungsurteil mit Übersetzung und ggf. Rechtskraftvermerk.

  3. 3

    3. Antrag stellen

    Beantrage bei der zuständigen Landesjustizverwaltung die Anerkennung.

  4. 4

    4. Folgeschritte

    Lass den Personenstand nach der Anerkennung berichtigen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Gilt meine Auslandsscheidung in Deutschland automatisch?

Nur bei EU-Scheidungen (außer Dänemark) in der Regel ohne weiteres Verfahren. Scheidungen aus Nicht-EU-Staaten müssen in Deutschland förmlich anerkannt werden, bevor sie hier wirksam sind – zuständig ist die Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG).

Warum ist die Anerkennung wichtig?

Ohne Anerkennung giltst du in Deutschland weiter als verheiratet. Das hat Folgen für Personenstand, erneute Heirat, Namensführung, Erbrecht und Steuern. Erst mit der Anerkennung wird der geschiedene Status hier wirksam.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt von Land, Unterlagen und Behörde ab und kann einige Monate in Anspruch nehmen. Vollständige, übersetzte und mit Rechtskraftvermerk versehene Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.