Ausbildung abbrechen oder wechseln – so kündigst du richtig
Die Ausbildung passt nicht, der Betrieb ist ein Problem, oder du willst den Beruf wechseln? Einen Ausbildungsvertrag kannst du beenden – die Spielräume hängen davon ab, ob du noch in der Probezeit bist.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Probezeit prüfen
Bist du noch in der Probezeit? Dann ist die Kündigung ohne Grund und Frist möglich.
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2. Grund klären
Nach der Probezeit: Berufsaufgabe/-wechsel (4 Wochen Frist) oder wichtiger Grund (fristlos)?
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3. Schriftform wahren
Die Kündigung muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen; bei wichtigem Grund die Gründe angeben.
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4. Beratung nutzen
Kammer (IHK/HWK), Jugend-/Auszubildendenvertretung oder Gewerkschaft beraten kostenlos.
Häufige Fragen
Kann ich meine Ausbildung einfach abbrechen?
In der Probezeit ja – dort kann jederzeit ohne Frist und ohne Grund gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Nach der Probezeit kannst du mit vierwöchiger Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln willst, oder fristlos aus wichtigem Grund. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Muss ich bei einem Abbruch Schadenersatz zahlen?
Bei einer Kündigung in der Probezeit oder mit der gesetzlichen Frist in der Regel nicht. Anders kann es sein, wenn du nach der Probezeit ohne wichtigen Grund fristlos und unberechtigt abbrichst – dann kommt ausnahmsweise ein Schadenersatz in Betracht. Lass dich im Zweifel von der Kammer oder Gewerkschaft beraten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.