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Arztwechsel – Unterlagen und Befunde mitnehmen

Beim Wechsel zu einem neuen Arzt oder einer Klinik ist es sinnvoll, Befunde und Unterlagen mitzunehmen, damit die Behandlung nahtlos weitergeht. Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Akte und auf Kopien.

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Patienten haben das Recht, ihre vollständige Patientenakte einzusehen und Abschriften zu erhalten (§ 630g BGB). Befunde, Laborwerte und Bildgebung können so an den weiterbehandelnden Arzt weitergegeben werden.
Für Kopien darf der Arzt die Kosten verlangen. Die Mitnahme der Unterlagen vermeidet doppelte Untersuchungen und sichert eine durchgehende Behandlung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Einsicht verlangen

    Fordere Einsicht in deine Patientenakte und Kopien der wichtigen Befunde.

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    2. Bildgebung anfordern

    Bitte um Röntgen-, MRT- oder CT-Aufnahmen, oft digital auf Datenträger.

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    3. Weitergabe organisieren

    Übergib die Unterlagen dem neuen Arzt oder lass sie übermitteln.

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    4. Kosten klären

    Frage vorab nach den Kosten für Kopien.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf meine Patientenakte?

Ja. Du hast das Recht, deine vollständige Patientenakte einzusehen und Abschriften zu verlangen (§ 630g BGB). Das umfasst Befunde, Diagnosen, Behandlungen und in der Regel auch Bildgebung. Die Herausgabe darf nicht grundlos verweigert werden.

Was kostet die Herausgabe?

Für Kopien und Datenträger darf der Arzt die anfallenden Kosten verlangen. Die Einsicht selbst ist davon zu unterscheiden. Frage vorab nach den Kosten, damit es keine Überraschungen gibt; unangemessen hohe Pauschalen sind nicht zulässig.

Muss ich den alten Arzt informieren?

Eine Begründung für den Wechsel schuldest du nicht. Sinnvoll ist nur, die nötigen Unterlagen rechtzeitig anzufordern, damit der neue Arzt nahtlos weiterbehandeln kann. So vermeidest du doppelte Untersuchungen und Informationslücken.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.