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Verdacht auf Behandlungsfehler? Deine Rechte als Patient

Du vermutest, dass bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist? Patienten haben starke Rechte: Einsicht in die Akte, kostenlose Unterstützung der Krankenkasse und – bei nachgewiesenem Fehler – Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf Einsicht in deine vollständige Patientenakte (§ 630g BGB). Deine Krankenkasse muss dich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler kostenlos unterstützen (§ 66 SGB V) – z. B. mit einem MDK-Gutachten.
Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht. Bei einem 'groben' Behandlungsfehler kann sich sogar die Beweislast zu deinen Gunsten umkehren (§ 630h BGB).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Patientenakte anfordern

    Verlange eine vollständige Kopie deiner Behandlungsunterlagen (§ 630g BGB). Sie ist die Grundlage jeder Prüfung.

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    2. Krankenkasse einschalten

    Bitte deine Krankenkasse um Unterstützung – sie kann ein kostenloses Gutachten (MDK/MD) veranlassen.

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    3. Fehler dokumentieren

    Notiere Ablauf, Beschwerden und Folgen mit Daten. Sichere weitere Befunde und Atteste.

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    4. Ansprüche prüfen lassen

    Bestätigt sich der Verdacht, lass Schadensersatz-/Schmerzensgeldansprüche anwaltlich prüfen. Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten zudem ein kostenloses Verfahren.

Häufige Fragen

Wer hilft mir kostenlos bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Deine gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, dich zu unterstützen (§ 66 SGB V) – etwa durch ein kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes. Auch die Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten ein kostenloses Verfahren.

Muss ich den Fehler selbst beweisen?

Grundsätzlich ja, aber es gibt Erleichterungen: Bei einem 'groben' Behandlungsfehler oder bei Dokumentationsmängeln kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten umkehren (§ 630h BGB). Wichtig ist eine vollständige Patientenakte als Grundlage.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.