Verdacht auf Behandlungsfehler? Deine Rechte als Patient
Du vermutest, dass bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist? Patienten haben starke Rechte: Einsicht in die Akte, kostenlose Unterstützung der Krankenkasse und – bei nachgewiesenem Fehler – Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Patientenakte anfordern
Verlange eine vollständige Kopie deiner Behandlungsunterlagen (§ 630g BGB). Sie ist die Grundlage jeder Prüfung.
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2. Krankenkasse einschalten
Bitte deine Krankenkasse um Unterstützung – sie kann ein kostenloses Gutachten (MDK/MD) veranlassen.
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3. Fehler dokumentieren
Notiere Ablauf, Beschwerden und Folgen mit Daten. Sichere weitere Befunde und Atteste.
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4. Ansprüche prüfen lassen
Bestätigt sich der Verdacht, lass Schadensersatz-/Schmerzensgeldansprüche anwaltlich prüfen. Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten zudem ein kostenloses Verfahren.
Häufige Fragen
Wer hilft mir kostenlos bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?
Deine gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, dich zu unterstützen (§ 66 SGB V) – etwa durch ein kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes. Auch die Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten ein kostenloses Verfahren.
Muss ich den Fehler selbst beweisen?
Grundsätzlich ja, aber es gibt Erleichterungen: Bei einem 'groben' Behandlungsfehler oder bei Dokumentationsmängeln kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten umkehren (§ 630h BGB). Wichtig ist eine vollständige Patientenakte als Grundlage.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.