Arbeitszeugnis zu schlecht? So erkennst du versteckte Abwertungen
Im Arbeitszeugnis steckt oft ein Geheimcode: Was freundlich klingt, kann in Wahrheit eine schlechte Note sein. Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das dein Fortkommen nicht erschwert – und kannst Formulierungen korrigieren lassen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Korrektur verlangen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Code entschlüsseln
Prüfe Leistungs- und Verhaltensbeurteilung auf die typischen Zufriedenheits-Formeln und auf Auffälliges (Weglassungen, schiefe Reihenfolgen).
- 2
2. Korrektur konkret benennen
Liste die zu ändernden Stellen und deine gewünschte Formulierung auf.
- 3
3. Schriftlich anfordern
Verlange die Berichtigung schriftlich mit Frist – höflich, aber bestimmt.
- 4
4. Beweislast beachten
Für eine Note besser als 'befriedigend' musst du deine Leistung darlegen; für schlechter als befriedigend trägt der Arbeitgeber die Beweislast.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine gute Note?
Du hast Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis (§ 109 GewO). Im Streit gilt: Eine durchschnittliche Bewertung ('befriedigend') ist der Ausgangspunkt – willst du besser bewertet werden, musst du das belegen; für eine schlechtere Note als befriedigend ist der Arbeitgeber beweispflichtig.
Was bedeutet 'zur vollen Zufriedenheit'?
Das entspricht in der üblichen Zeugnissprache der Note 'gut'. 'Stets zur vollsten Zufriedenheit' ist 'sehr gut', 'zur vollen Zufriedenheit' nur 'befriedigend' und 'zur Zufriedenheit' lediglich 'ausreichend'. Auf solche feinen Unterschiede kommt es an – sie lassen sich gezielt korrigieren lassen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.