Geheimcodes im Arbeitszeugnis – versteckte Abwertungen erkennen
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend und wahr sein – deshalb verstecken manche Arbeitgeber Kritik in scheinbar freundlichen Formulierungen. Wer die typischen Notenformeln kennt, erkennt schnell, ob das Zeugnis in Wahrheit abwertet. Stimmt die Bewertung nicht, kannst du eine Korrektur verlangen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Notenformeln prüfen
Vergleiche die Zufriedenheits- und Verhaltensformeln mit den üblichen Stufen. 'Stets/jederzeit' und 'vollste' deuten auf gute Noten, das Fehlen darauf auf Abwertung.
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2. Auf Auslassungen achten
Fehlt eine Schlussformel mit Dank und Bedauern oder eine Aussage zu wichtigen Aufgaben, ist das oft ein verstecktes Negativsignal.
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3. Korrektur konkret fordern
Benenne die Stellen, die nicht der Wahrheit entsprechen, und fordere eine Anpassung auf die zutreffende Note.
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4. Notfalls Berichtigung verlangen
Lehnt der Arbeitgeber ab, kannst du die Berichtigung des Zeugnisses gerichtlich geltend machen. Beachte vertragliche Ausschlussfristen.
Daran erkennst du die Masche
- Es fehlt die übliche Dank-und-Bedauern-Schlussformel.
- Wichtige Aufgaben oder Erfolge werden gar nicht erwähnt.
- Formulierungen wie 'bemüht' oder 'im Großen und Ganzen' deuten auf Abwertung.
Häufige Fragen
Was bedeuten die Zufriedenheitsformeln?
Sie kodieren die Note: 'stets zu unserer vollsten Zufriedenheit' steht etwa für sehr gut, '(stets) zur vollen Zufriedenheit' für gut, 'zu unserer Zufriedenheit' eher für ausreichend. Je weniger Steigerung, desto schlechter die Note.
Darf ein Zeugnis mich versteckt abwerten?
Nein, soweit die Bewertung nicht der Wahrheit entspricht. Das Zeugnis muss wohlwollend und wahr sein und darf dein Fortkommen nicht unnötig erschweren (§ 109 GewO). Unzutreffende Abwertungen kannst du korrigieren lassen.
Wie setze ich eine bessere Bewertung durch?
Forderst du eine bessere Note als 'befriedigend', musst du die Umstände darlegen, die sie rechtfertigen; für eine schlechtere als 'befriedigend' trägt der Arbeitgeber die Begründungslast. Im Streit entscheidet das Arbeitsgericht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.