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Schlechtes Arbeitszeugnis? Dein Anspruch auf ein faires Zeugnis

Dein Arbeitgeber stellt kein Zeugnis aus oder formuliert es abwertend? Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das dein berufliches Fortkommen nicht behindert.

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Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis (Tätigkeit + Leistung + Verhalten), das wohlwollend formuliert ist (§ 109 GewO). Geheimcodes und versteckte Abwertungen sind unzulässig.
Die Note 'befriedigend' gilt als Durchschnitt: Willst du besser bewertet werden, musst du die bessere Leistung belegen – will der Arbeitgeber schlechter bewerten, muss er das begründen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Zeugnis anfordern

    Verlange schriftlich ein qualifiziertes Zeugnis (nicht nur eine einfache Tätigkeitsbescheinigung), mit Frist.

  2. 2

    2. Auf versteckte Codes prüfen

    Achte auf typische Abwertungsformeln ('bemühte sich', 'im Großen und Ganzen', fehlende Wiederholung des Bedauerns/der guten Wünsche).

  3. 3

    3. Korrektur verlangen

    Fordere konkrete Änderungen ein und begründe sie. Bei besseren Noten leg Nachweise (Beurteilungen, Erfolge) bei.

  4. 4

    4. Notfalls Arbeitsgericht

    Bleibt der Arbeitgeber stur, kannst du den Zeugnisanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf ein 'gutes' Zeugnis?

Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. 'Befriedigend' gilt rechtlich als Durchschnitt. Eine bessere Note musst du im Streitfall belegen, eine schlechtere muss der Arbeitgeber begründen.

Was sind versteckte Abwertungen?

Scheinbar neutrale Formulierungen mit negativer Bedeutung – z. B. 'er bemühte sich' (statt: 'er erfüllte') oder das Weglassen der Schlussformel mit Dank und guten Wünschen. Solche Geheimcodes kannst du korrigieren lassen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.