Schlechtes Arbeitszeugnis? Dein Anspruch auf ein faires Zeugnis
Dein Arbeitgeber stellt kein Zeugnis aus oder formuliert es abwertend? Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das dein berufliches Fortkommen nicht behindert.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Zeugnis anfordern
Verlange schriftlich ein qualifiziertes Zeugnis (nicht nur eine einfache Tätigkeitsbescheinigung), mit Frist.
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2. Auf versteckte Codes prüfen
Achte auf typische Abwertungsformeln ('bemühte sich', 'im Großen und Ganzen', fehlende Wiederholung des Bedauerns/der guten Wünsche).
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3. Korrektur verlangen
Fordere konkrete Änderungen ein und begründe sie. Bei besseren Noten leg Nachweise (Beurteilungen, Erfolge) bei.
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4. Notfalls Arbeitsgericht
Bleibt der Arbeitgeber stur, kannst du den Zeugnisanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein 'gutes' Zeugnis?
Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. 'Befriedigend' gilt rechtlich als Durchschnitt. Eine bessere Note musst du im Streitfall belegen, eine schlechtere muss der Arbeitgeber begründen.
Was sind versteckte Abwertungen?
Scheinbar neutrale Formulierungen mit negativer Bedeutung – z. B. 'er bemühte sich' (statt: 'er erfüllte') oder das Weglassen der Schlussformel mit Dank und guten Wünschen. Solche Geheimcodes kannst du korrigieren lassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.