Arbeitsunfall – so sicherst du deine Ansprüche
Du hattest einen Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin? Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig – mit besonderen Leistungen. Wichtig ist, dass der Unfall richtig gemeldet und als Arbeitsunfall anerkannt wird.
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Widerspruch / Anerkennung →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Unfall melden
Melde den Unfall dem Arbeitgeber; er muss ihn der Berufsgenossenschaft anzeigen. Suche zeitnah einen Durchgangsarzt auf.
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2. Hergang dokumentieren
Halte fest, wann, wo und wie der Unfall passierte, und nenne Zeugen. Das ist wichtig für die Anerkennung.
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3. Bei Ablehnung widersprechen
Erkennt die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht an oder lehnt Leistungen ab, lege fristgerecht Widerspruch ein.
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4. Beratung nutzen
Sozialverbände (VdK, SoVD) und Gewerkschaften unterstützen kostenlos – auch im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Häufige Fragen
Was zählt als Arbeitsunfall?
Unfälle bei der versicherten Tätigkeit und auf dem direkten Weg zur/von der Arbeit (Wegeunfall). Zuständig ist die Berufsgenossenschaft, nicht die Krankenkasse. Sie zahlt Heilbehandlung, ggf. Verletztengeld und – bei bleibenden Folgen – eine Unfallrente.
Was kann ich tun, wenn die Anerkennung abgelehnt wird?
Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG) und belege Hergang und Folgen mit Nachweisen (Durchgangsarztbericht, Zeugen). Das Verfahren ist kostenfrei; Sozialverbände und Gewerkschaften helfen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.