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Bildschirmarbeit – dein Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz

Stundenlang am Bildschirm – das geht auf Augen, Rücken und Nacken. Dein Arbeitgeber ist nicht nur für die Arbeit, sondern auch für deine Gesundheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Daraus ergeben sich konkrete Ansprüche.

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Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz nach dem Arbeitsschutzrecht (u. a. Arbeitsstättenverordnung) sicher und gesundheitsgerecht gestalten – das umfasst auch eine ergonomische Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Bei regelmäßiger Bildschirmarbeit hast du Anspruch auf eine angebotene Untersuchung der Augen. Reicht eine normale Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirm nicht aus, muss der Arbeitgeber die Kosten einer speziellen Bildschirmbrille (im erforderlichen Umfang) übernehmen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Belastung benennen

    Halte fest, welche Beschwerden/Probleme am Bildschirmarbeitsplatz auftreten.

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    2. Untersuchung nutzen

    Nimm die angebotene Augenuntersuchung für Bildschirmarbeit in Anspruch.

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    3. Bildschirmbrille klären

    Reicht deine normale Brille nicht, fordere die Kostenübernahme für eine Bildschirmbrille.

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    4. Ergonomie verbessern

    Sprich Arbeitgeber/Betriebsarzt auf eine ergonomische Ausstattung (Stuhl, Tisch, Bildschirm) an.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber für einen ergonomischen Arbeitsplatz sorgen?

Ja. Nach dem Arbeitsschutzrecht (unter anderem der Arbeitsstättenverordnung) muss der Arbeitgeber Arbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht gestalten – bei Bildschirmarbeit gehört dazu eine ergonomische Einrichtung. Bei Beschwerden solltest du den Arbeitgeber oder den Betriebsarzt ansprechen, damit der Arbeitsplatz angepasst wird.

Bekomme ich eine Bildschirmbrille bezahlt?

Bei regelmäßiger Bildschirmarbeit hast du Anspruch auf eine angebotene Augenuntersuchung. Stellt sich dabei heraus, dass eine normale Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht, muss der Arbeitgeber die Kosten einer speziellen Bildschirmbrille im erforderlichen Umfang übernehmen. Für die allgemeine Alltagsbrille gilt das dagegen nicht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.