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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld? Wann sie unzulässig ist

Du hast eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekommen – meist zwölf Wochen ohne Geld? Das passiert oft nach Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag. Hattest du aber einen wichtigen Grund, ist die Sperrzeit unzulässig – und du kannst Widerspruch einlegen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen den Bescheid über die Sperrzeit kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Das Verfahren ist für dich kostenfrei (§ 183 SGG).
Eine Sperrzeit entfällt, wenn du einen wichtigen Grund hattest – etwa Mobbing, gesundheitliche Gründe, unzumutbare Arbeitsbedingungen, ein Umzug zum Partner oder die Betreuung von Angehörigen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grund prüfen

    Gab es einen wichtigen Grund für deine Kündigung/den Aufhebungsvertrag? Sammle Nachweise (Atteste, Mails, Zeugen).

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    2. Fristgerecht Widerspruch einlegen

    Lege binnen eines Monats schriftlich Widerspruch ein und schildere den wichtigen Grund.

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    3. Nachweise einreichen

    Belege den Grund (z. B. ärztliches Attest, Dokumentation von Mobbing, Nachweis zur Betreuungssituation).

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    4. Beratung nutzen

    Erwerbslosenberatungen und Sozialverbände unterstützen kostenlos beim Widerspruch.

Häufige Fragen

Kann ich gegen eine Sperrzeit vorgehen?

Ja. Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG) und lege dar, dass du einen wichtigen Grund hattest. Liegt ein solcher vor, darf keine Sperrzeit verhängt werden. Das Verfahren ist kostenfrei.

Was gilt als wichtiger Grund?

Zum Beispiel gesundheitliche Gründe, Mobbing, unzumutbare oder vertragswidrige Arbeitsbedingungen, ausbleibender Lohn, der Umzug zum (Ehe-)Partner oder die notwendige Betreuung von Kindern/Angehörigen. Entscheidend sind die nachweisbaren Umstände des Einzelfalls.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.