In eine Abofalle getappt? Oft ist gar kein Vertrag entstanden
Ein vermeintlich kostenloser Test, ein Download, ein Gewinnspiel – und plötzlich flattert eine Abo-Rechnung ins Haus? Bei solchen Internet-Abofallen ist häufig gar kein wirksamer Vertrag entstanden. Du musst nicht vorschnell zahlen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bestellseite prüfen
War die Zahlungspflicht klar erkennbar, und war der Button eindeutig beschriftet?
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2. Forderung bestreiten
War das nicht der Fall, ist kein Vertrag entstanden – widersprich der Forderung schriftlich.
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3. Nicht einschüchtern lassen
Lass dich von Mahnungen/Inkasso nicht zur Zahlung drängen; bestreite die Forderung sachlich.
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4. Widerruf erklären
Vorsorglich kannst du zusätzlich den Widerruf erklären (in der Regel 14 Tage).
Häufige Fragen
Muss ich eine Abofallen-Rechnung bezahlen?
Häufig nicht. Im Internet kommt ein kostenpflichtiger Vertrag mit Verbrauchern nur zustande, wenn die Kostenpflicht klar erkennbar war und der Bestellbutton eindeutig (z. B. 'zahlungspflichtig bestellen') beschriftet ist (Button-Lösung, § 312j BGB). War das nicht der Fall, ist kein Vertrag entstanden, und du musst nicht zahlen.
Was mache ich bei Mahnungen und Inkasso?
Lass dich nicht einschüchtern. Widersprich der Forderung schriftlich und weise darauf hin, dass mangels wirksamer Button-Lösung kein Vertrag besteht; vorsorglich kannst du zusätzlich widerrufen. Zahle eine unberechtigte Forderung nicht – auch nicht, wenn Inkassoschreiben oder Drohungen folgen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.