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Streaming oder Abo wird teurer? Dein Sonderkündigungsrecht

Dein Streaming-Dienst, Zeitschriften- oder Software-Abo wird teurer? Du musst eine Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen. Je nach Vertrag hast du ein Sonderkündigungsrecht – oder die Erhöhung wird ohne deine Zustimmung gar nicht wirksam.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Erlaubt der Vertrag eine einseitige Preiserhöhung, ist damit meist ein Sonderkündigungsrecht verbunden. Fehlt eine wirksame Preisanpassungsklausel, wird die Erhöhung ohne deine Zustimmung nicht wirksam.
Du musst dich nicht zwischen 'zahlen' und 'gar nichts' entscheiden: Du kannst der Erhöhung widersprechen oder – zum Wirksamwerden – kündigen und wechseln.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ankündigung prüfen

    Ab wann gilt welcher neue Preis und auf welche Vertragsklausel beruft sich der Anbieter?

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    2. Sonderkündigung oder Widerspruch

    Kündige zum Wirksamwerden der Erhöhung – oder widersprich, wenn keine wirksame Anpassungsklausel besteht.

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    3. Fristen wahren

    Reagiere vor dem angekündigten Stichtag, damit dir die Erhöhung nicht 'durchrutscht'.

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    4. Abbuchungen kontrollieren

    Bucht der Anbieter trotz Kündigung den höheren Betrag ab, widersprich und fordere die Differenz zurück.

Häufige Fragen

Muss ich eine Abo-Preiserhöhung akzeptieren?

Nicht zwangsläufig. Enthält der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel, ist damit in der Regel ein Sonderkündigungsrecht verbunden. Fehlt eine solche Klausel, wird die Erhöhung ohne deine Zustimmung nicht wirksam – dann gilt der alte Preis weiter.

Wie kündige ich wegen der Preiserhöhung?

Erkläre die Sonderkündigung in Textform (z. B. E-Mail) vor dem Wirksamwerden der Erhöhung, nenne den Grund 'Preiserhöhung' und verlange eine Bestätigung. Bei laufenden Abos ohne wirksame Klausel kannst du auch einfach widersprechen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.