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Wartezeit (Versicherung)

Zeit nach Vertragsbeginn ohne vollen Schutz.

In manchen Versicherungen besteht zu Beginn eine Wartezeit, in der für bestimmte Leistungen noch kein oder nur eingeschränkter Schutz gilt – etwa in der Zahnzusatz- oder Sterbegeldversicherung. Erst nach Ablauf besteht der volle Anspruch.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.