Wartezeit (Versicherung)
Zeit nach Vertragsbeginn ohne vollen Schutz.
In manchen Versicherungen besteht zu Beginn eine Wartezeit, in der für bestimmte Leistungen noch kein oder nur eingeschränkter Schutz gilt – etwa in der Zahnzusatz- oder Sterbegeldversicherung. Erst nach Ablauf besteht der volle Anspruch.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.