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Versicherungsfall

Das Ereignis, für das die Versicherung leistet.

Der Versicherungsfall ist das im Vertrag beschriebene Ereignis (z. B. Unfall, Diebstahl, Krankheit), bei dessen Eintritt die Versicherung leisten muss. Du musst ihn melden und deine Obliegenheiten erfüllen.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.