Leistungsausschluss
Nicht versicherte Fälle im Vertrag.
Ein Leistungsausschluss benennt Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt, etwa Vorsatz, bestimmte Vorerkrankungen oder Naturgefahren ohne Zusatzbaustein. Ausschlüsse müssen klar und verständlich sein; unklare Klauseln gehen zu Lasten des Versicherers.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.