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Leistungsausschluss

Nicht versicherte Fälle im Vertrag.

Ein Leistungsausschluss benennt Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt, etwa Vorsatz, bestimmte Vorerkrankungen oder Naturgefahren ohne Zusatzbaustein. Ausschlüsse müssen klar und verständlich sein; unklare Klauseln gehen zu Lasten des Versicherers.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.