Versicherungsschein (Police)
Urkunde über den Versicherungsvertrag.
Der Versicherungsschein, auch Police genannt, dokumentiert den Inhalt des Versicherungsvertrags – versicherte Gefahren, Summe, Prämie und Laufzeit. Er ist wichtiger Nachweis im Leistungsfall. Weicht er vom Antrag ab, gelten besondere Hinweispflichten.
Die passenden Paragraphen
§ 3 VVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.