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Versicherungsschein (Police)

Urkunde über den Versicherungsvertrag.

Der Versicherungsschein, auch Police genannt, dokumentiert den Inhalt des Versicherungsvertrags – versicherte Gefahren, Summe, Prämie und Laufzeit. Er ist wichtiger Nachweis im Leistungsfall. Weicht er vom Antrag ab, gelten besondere Hinweispflichten.

Die passenden Paragraphen

§ 3 VVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.