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Versicherungsnehmer

Vertragspartner des Versicherers.

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und die Prämie schuldet. Er ist nicht immer dieselbe Person wie die versicherte Person oder der Bezugsberechtigte, der im Leistungsfall das Geld erhält.

Die passenden Paragraphen

§ 1 VVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.