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Versicherungssumme

Höchstbetrag der Versicherungsleistung.

Die Versicherungssumme ist der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Schadensfall leistet. Ist sie zu niedrig angesetzt, droht im Schadensfall eine Unterversicherung mit nur anteiliger Erstattung.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.