Verrichtungsgehilfe
Weisungsabhängige Hilfsperson im Deliktsrecht.
Ein Verrichtungsgehilfe ist eine weisungsabhängig eingesetzte Hilfsperson. Der Geschäftsherr haftet für von ihr zugefügte Schäden, kann sich aber entlasten, wenn er bei Auswahl und Aufsicht die nötige Sorgfalt beachtet hat. Das betrifft die deliktische Haftung außerhalb von Verträgen.
Die passenden Paragraphen
§ 831 BGB
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.