Unerlaubte Handlung (Delikt)
Haftung für rechtswidrig zugefügte Schäden.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig Leben, Körper, Eigentum oder andere Rechte eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Das Deliktsrecht greift auch ohne Vertrag zwischen den Beteiligten, etwa bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.