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Erfüllungsgehilfe

Hilfsperson bei der Vertragserfüllung.

Ein Erfüllungsgehilfe wird mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit tätig. Der Schuldner haftet für dessen Verschulden wie für eigenes. So muss etwa ein Unternehmen für Fehler seiner eingesetzten Mitarbeiter einstehen.

Die passenden Paragraphen

§ 278 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.