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Urlaubsabgeltung

Auszahlung nicht genommenen Urlaubs.

Kann Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er finanziell abzugelten. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Abgeltung dagegen grundsätzlich unzulässig; Urlaub ist dann zu nehmen.

Die passenden Paragraphen

§ 7 BUrlG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.