Urlaubsanspruch
Gesetzlicher Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – gesetzlich mindestens 24 Werktage (vier Wochen) bei einer Sechs-Tage-Woche. Nicht genommener Urlaub verfällt nur unter Voraussetzungen; bei Ende des Jobs ist er auszuzahlen.
Die passenden Paragraphen
§ 3 BUrlG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.