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Urlaubsanspruch

Gesetzlicher Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – gesetzlich mindestens 24 Werktage (vier Wochen) bei einer Sechs-Tage-Woche. Nicht genommener Urlaub verfällt nur unter Voraussetzungen; bei Ende des Jobs ist er auszuzahlen.

Die passenden Paragraphen

§ 3 BUrlG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.