Aufhebungsvertrag
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Vorsicht: Es droht oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Der Vertrag bedarf der Schriftform.
Die passenden Paragraphen
§ 623 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.