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Unschuldsvermutung

Jeder gilt bis zur Verurteilung als unschuldig.

Bis zu einem rechtskräftigen Schuldnachweis gilt jede beschuldigte Person als unschuldig. Aus Schweigen darf kein Nachteil gezogen werden, und die Schuld muss der Staat beweisen. Die Unschuldsvermutung ist ein Grundpfeiler des fairen Verfahrens.

Die passenden Paragraphen

Art. 6 EMRK

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.