Beschuldigter
Person, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird.
Als Beschuldigter hast du das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger hinzuzuziehen. Über diese Rechte muss man dich vor einer Vernehmung belehren. Vorschnelle Aussagen ohne Akteneinsicht schaden im Strafverfahren oft.
Die passenden Paragraphen
§ 136 StPO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.