Beweislast
Wer eine Tatsache beweisen muss.
Grundsätzlich muss jeder die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. In bestimmten Fällen kehrt sich die Beweislast um – etwa beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten zwölf Monaten oder bei groben Behandlungsfehlern.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.