Toleranzabzug
Sicherheitsabschlag bei Messungen.
Geschwindigkeitsmessgeräte messen nicht völlig fehlerfrei. Vom gemessenen Wert wird daher ein Toleranzabzug vorgenommen – üblich 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber. Erst die so bereinigte Geschwindigkeit ist Grundlage des Bußgeldes.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.