Einspruch (Bußgeld)
Rechtsbehelf gegen den Bußgeldbescheid, 2 Wochen Frist.
Gegen einen Bußgeldbescheid legst du Einspruch ein – schriftlich, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Danach prüft das Gericht den Vorwurf. Mit Akteneinsicht lassen sich Mess- und Verfahrensfehler aufdecken.
Die passenden Paragraphen
§ 67 OWiG
Was du jetzt tun kannst
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.