Bußgeldbescheid
Behördlicher Bescheid über eine Geldbuße bei einer Ordnungswidrigkeit.
Mit dem Bußgeldbescheid setzt die Behörde eine Geldbuße (und ggf. Punkte oder ein Fahrverbot) fest. Gegen ihn kannst du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Versäumst du die Frist, wird er rechtskräftig.
Die passenden Paragraphen
§ 65 OWiG§ 67 OWiG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.