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Tateinheit und Tatmehrheit

Mehrere Delikte – eine oder mehrere Taten?

Begeht jemand durch eine Handlung mehrere Delikte, liegt Tateinheit vor; bei mehreren selbständigen Handlungen Tatmehrheit. Das beeinflusst die Strafzumessung: Bei Tatmehrheit wird aus den Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet.

Die passenden Paragraphen

§ 52 StGB§ 53 StGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.