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Tagessatz (Geldstrafe)

Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen.

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach dem Nettoeinkommen. So trifft dieselbe Tat Menschen mit unterschiedlichem Einkommen unterschiedlich stark.

Die passenden Paragraphen

§ 40 StGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.