Sozialauswahl
Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl treffen. Berücksichtigt werden Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung angreifbar.
Die passenden Paragraphen
§ 1 KSchG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.