Massenentlassung
Entlassung vieler Beschäftigter in kurzer Zeit.
Werden innerhalb von 30 Tagen mehr als bestimmte, von der Betriebsgröße abhängige Schwellen an Beschäftigten entlassen, liegt eine anzeigepflichtige Massenentlassung vor. Der Arbeitgeber muss die Agentur für Arbeit informieren und den Betriebsrat beteiligen.
Die passenden Paragraphen
§ 17 KSchG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.