Sicherheitsabstand
Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
Zum vorausfahrenden Fahrzeug ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten, der auch bei plötzlichem Bremsen ein Anhalten erlaubt. Als Faustregel gilt der halbe Tachowert in Metern. Zu geringer Abstand kann je nach Tempo Punkte und Fahrverbot nach sich ziehen.
Die passenden Paragraphen
§ 4 StVO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.