Zum Inhalt springen

Sicherheitsabstand

Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Zum vorausfahrenden Fahrzeug ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten, der auch bei plötzlichem Bremsen ein Anhalten erlaubt. Als Faustregel gilt der halbe Tachowert in Metern. Zu geringer Abstand kann je nach Tempo Punkte und Fahrverbot nach sich ziehen.

Die passenden Paragraphen

§ 4 StVO

Was du jetzt tun kannst

Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.