Nötigung im Straßenverkehr
Strafbares Drängeln und Ausbremsen.
Dichtes Auffahren mit Lichthupe, absichtliches Ausbremsen oder das Blockieren anderer kann als Nötigung strafbar sein, wenn dadurch mit Gewalt oder Drohung Druck ausgeübt wird. Neben Strafe drohen Punkte und Fahrverbot.
Die passenden Paragraphen
§ 240 StGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.