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Rückkaufswert

Auszahlungsbetrag bei Kündigung einer Lebensversicherung.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung bei vorzeitiger Kündigung auszahlt. Wegen verrechneter Kosten ist er besonders in den ersten Jahren niedriger als die eingezahlten Beiträge.

Die passenden Paragraphen

§ 169 VVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.