Beitragsfreistellung
Versicherung ruht ohne weitere Beiträge.
Bei der Beitragsfreistellung zahlt der Versicherungsnehmer keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt aber mit verringerter Leistung bestehen. Das angesparte Kapital geht nicht verloren. Sie ist oft günstiger als eine Kündigung mit niedrigem Rückkaufswert.
Die passenden Paragraphen
§ 165 VVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.