Rettungsgasse
Freie Gasse für Einsatzfahrzeuge.
Bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen ist eine Rettungsgasse zu bilden – zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie unberechtigt nutzt, riskiert Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Die passenden Paragraphen
§ 11 StVO
Bist du betroffen? Dazu gibt es einen ausführlichen Ratgeber mit Schritt-für-Schritt-Anleitung:
→ Rettungsgasse – wann und wie du sie bilden musstWas du jetzt tun kannst
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.