Fahrverbot
Befristetes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Bei schwereren Verstößen kann ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden – der Führerschein bleibt, darf aber nicht genutzt werden. Anders als beim Entzug der Fahrerlaubnis bekommst du ihn danach automatisch zurück.
Die passenden Paragraphen
§ 25 StVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.