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Fahrverbot

Befristetes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Bei schwereren Verstößen kann ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden – der Führerschein bleibt, darf aber nicht genutzt werden. Anders als beim Entzug der Fahrerlaubnis bekommst du ihn danach automatisch zurück.

Die passenden Paragraphen

§ 25 StVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.