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Regress

Rückforderung einer Versicherung beim Verursacher.

Hat eine Versicherung einen Schaden reguliert, kann sie unter Umständen beim Verursacher Rückgriff (Regress) nehmen – etwa bei grober Fahrlässigkeit oder einer Obliegenheitsverletzung. Auch Sozialversicherungsträger nehmen Regress.

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Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.