Obliegenheit
Vertragliche Pflicht des Versicherten (z. B. Meldung).
Obliegenheiten sind Pflichten im Versicherungsvertrag, etwa die rechtzeitige Schadenmeldung oder wahrheitsgemäße Angaben. Verletzt du sie, kann die Versicherung kürzen oder leistungsfrei werden – aber nur bei Verschulden und Ursächlichkeit.
Die passenden Paragraphen
§ 28 VVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.