Haftpflicht
Pflicht, für einen verursachten Schaden einzustehen.
Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen (Haftpflicht). Eine Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Für Kfz ist sie Pflicht.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.