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Regelbedarf

Pauschale für den Lebensunterhalt.

Der Regelbedarf ist die monatliche Pauschale für den notwendigen Lebensunterhalt im Bürgergeld und in der Sozialhilfe – für Ernährung, Kleidung, Strom und mehr. Er ist nach Alter und Stellung in der Bedarfsgemeinschaft gestaffelt und wird jährlich angepasst.

Die passenden Paragraphen

§ 20 SGB II

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.