Bedarfsgemeinschaft
Gemeinsam wirtschaftende Personen im Bürgergeld.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören etwa Partner und im Haushalt lebende minderjährige Kinder. Einkommen und Vermögen werden innerhalb der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Das beeinflusst, wer in welcher Höhe Bürgergeld erhält.
Die passenden Paragraphen
§ 7 SGB II
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.