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Mehrbedarf

Zusätzlicher Bedarf über den Regelbedarf hinaus.

Für bestimmte Lebenslagen gibt es einen Mehrbedarf zusätzlich zum Regelbedarf – etwa für Alleinerziehende, Schwangere, werdende Mütter oder kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen. Er erhöht den Bürgergeldanspruch.

Die passenden Paragraphen

§ 21 SGB II

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.