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Prokura

Weitreichende Handlungsvollmacht im Handel.

Die Prokura ist eine besonders weitreichende, gesetzlich umschriebene Vollmacht für den Betrieb eines Handelsgeschäfts. Der Prokurist kann fast alle Geschäfte abschließen, die der Handelsbetrieb mit sich bringt. Die Erteilung wird ins Handelsregister eingetragen.

Die passenden Paragraphen

§ 48 HGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.