Prokura
Weitreichende Handlungsvollmacht im Handel.
Die Prokura ist eine besonders weitreichende, gesetzlich umschriebene Vollmacht für den Betrieb eines Handelsgeschäfts. Der Prokurist kann fast alle Geschäfte abschließen, die der Handelsbetrieb mit sich bringt. Die Erteilung wird ins Handelsregister eingetragen.
Die passenden Paragraphen
§ 48 HGB
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.