Vollmacht
Erlaubnis, im Namen eines anderen zu handeln.
Mit einer Vollmacht ermächtigst du eine Person, für dich rechtsgeschäftlich zu handeln (z. B. Verträge zu schließen). Die Wirkung tritt unmittelbar für und gegen dich ein. Vorsorgevollmachten regeln das Handeln im Fall eigener Handlungsunfähigkeit.
Die passenden Paragraphen
§ 167 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.