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Handelsregister

Öffentliches Verzeichnis der Kaufleute.

Im Handelsregister werden Kaufleute und Handelsgesellschaften mit wesentlichen Angaben eingetragen, etwa Firma, Sitz und Vertretung. Es ist öffentlich einsehbar und genießt öffentlichen Glauben: Auf eingetragene Tatsachen darf man grundsätzlich vertrauen.

Die passenden Paragraphen

§ 8 HGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.