Handelsregister
Öffentliches Verzeichnis der Kaufleute.
Im Handelsregister werden Kaufleute und Handelsgesellschaften mit wesentlichen Angaben eingetragen, etwa Firma, Sitz und Vertretung. Es ist öffentlich einsehbar und genießt öffentlichen Glauben: Auf eingetragene Tatsachen darf man grundsätzlich vertrauen.
Die passenden Paragraphen
§ 8 HGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.